Moortränke 250 ml
14,94 € netto
Artikel-Nr.: | 11270 8 |
PZN: | 13568682 |
EAN: | 4027565112708 |
Lieferzeit: | 2 - 3 Werktage |
Inhalt: | 0,250 l (63,96 € / 1,00 l) |
Artikel: | Canina® Moortränke 250 ml |
Produktbeschreibung
MOORTRÄNKE
Einzelfuttermittel aus naturbelassenem Moor und Moorextrakt für Hunde und Katzen
Die in der Moortränke enthaltenen Huminstoffe schützen im Magen-Darm-Trakt die Schleimhäute und unterstützen das darmassoziierte Immunsytem, sowohl bei Jungtieren als auch bei erwachsenen Tieren. Die Moortränke für Heimtiere ist ein naturbelassenes Einzelfuttermittel ohne Zusatzstoffe und ohne Konservierungsmittel.
Canina® MOORTRÄNKE - Anwendungsgebiete:
- bei Irritationen des Magen-Darm-Traktes, wechselnder Kotkonsistenz, Blähungen
- nach Antibiotikatherapien schleusen die enthaltenen Humin- und Fulvosäuren
schädliche Stoffe aus dem Darm und entziehen dünnfüssigem Kot
das Wasser, so dass er wieder fest wird. - regt den Appetit an
- zur Wachstumsförderung und Stärkung des Immunsystems
- zur Förderung der Fruchtbarkeit bei weiblichen und männlichen Tieren
- regt die Blutbildung an
- reinigt und entschlackt von innen
MOORTRÄNKE hat, zusammen mit PETVITAL® DARM-GEL zeitversetzt verabreicht, einen synergetischen Effekt.
Inhalt: 250ml
Inhaltsstoffe: 2,4% Rohfaser, 92,5% Feuchte, <0,4% Salzsäure unlösliche Asche in Trockensubstanz
Fütterungsempfehlung pro Tier und Tag:
Katzen: 2,5ml
Hunde:
Gewicht des Tieres | bis 5kg | bis 10kg | bis 20kg | bis 35kg | über 35kg |
Angaben in ml | 2,5ml | 5ml | 10ml | 15ml | 20ml |
Die Dosis von 20ml / pro Tag nicht überschreiten.
Anwendungsempfehlung:
Vor Gebrauch schütteln. Die Moortränke wird mit dem Futter vermischt verabreicht. Nach Entnahme die Flasche stets wieder verschließen.
Hinweise:
Haltbarkeit nach Anbruch 2 Monate. Nicht über 25°C aufbewahren! Nicht einfrieren!
Produktdaten
Zusammensetzung | 100 % Moor (Torf, flüssig) |
Inhaltsstoffe % | Feuchte 95,3 %, Rohprotein 0,7 %, Rohfett 0 %, Rohasche 0 % |
Lagerungsempfehlung | Vor Sonneneinstrahlung schützen, nicht einfrieren! |
Nummer Futtermittelverordnung | α DE NW 1 15491 |